Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]
  • zum Topmenü [Alt+3]
  • zu den Diözesenlinks [Alt+4]
  • zur Suche [Alt+5]
  • zu den Zusatzinformationen [Alt+6]

Kirchenfinanzierung
in Österreich | von Menschen | für Menschen
Topmenü:
  • Home
  • Datenschutz
  • Impressum

  • Schriftgröße: normal
  • Schriftgröße: groß
  • Schriftgröße: sehr groß
  • Home
  • Kirchenfinanzen
  • Warum Kirchenbeitrag?
  • Kirche & Wirtschaft
  • Was leistet die Kirche?
    • Gemeinschaft
    • Soziales
    • Bildung
    • Kultur
  • Fragen & Antworten
  • Links
Hauptmenü ein-/ausblenden
Positionsanzeige:
  • Kirchenfinanzierung
  • Home

Aktuelles
Inhalt:
zurück

Kirchenbeitrag: Ab 2017 vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit

Künftig wird Kirchenbeitragszahlern im Rahmen der "antragslosen Arbeitnehmerveranlagung" automatisch Steuergutschrift überwiesen

 

Wer im kommenden Jahr seinen Kirchenbeitrag bezahlt, dem wird künftig dessen steuerliche Absetzbarkeit automatisch ermöglicht. Diese Vorgangsweise ist Teil der vom Finanzministerium ab 2017 forcierten "antragslosen Arbeitnehmerveranlagung für Sonderausgaben". Von ihr sind neben dem Kirchenbeitrag auch steuerbegünstigte Spenden betroffen. Für die steuerliche Geltendmachung des Kirchenbeitrags für 2016 und die Jahre davor gilt diese Regelung aber noch nicht: So wie bisher kann ab Jänner der bisherige Kirchenbeitrag bis zu einer Höhe von 400 Euro abgesetzt werden. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird erst ab 2018 für die Kirchenbeitragszahler spürbar, wenn ihnen automatisch die Steuergutschrift überwiesen werden wird.

 

Die neuen Regeln gelten für die Mitglieder der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der Israelitischen Kultusgemeinde, die einen Pflichtbeitrag einheben. Was für die Finanzverwaltung und die Beitragszahler eine Vereinfachung ist, bringt für die Kirche aber einigen Aufwand. Dazu sagte der Finanzverantwortliche der Erzdiözese Wien, Josef Weiss, im Interview mit Kathpress: "Die gesetzliche Verpflichtung für die elektronische Übermittlung der Kirchenbeitragszahlungen bedeutet für die Diözesen einen Programmieraufwand, der keineswegs simpel ist und natürlich auch finanziert werden muss. Diese Änderung bringt aber für die Beitragszahler einen Vorteil, und letztendlich ist damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden."

 

Die vom Finanzministerium mit den Kirchen im Vorfeld akkordierte Vorgangsweise sieht vor, dass kirchlicherseits automatisch die absetzbare Höhe bis zur bisherigen Grenze von 400 Euro elektronisch übermittelt wird. Für den Kirchenbeitragszahler selbst ist künftig nichts mehr zu tun. Er erhält im Folgejahr automatisch die Steuergutschrift aufs Konto. Wer gegen die Datenübermittlung ist, kann diese bei der Kirchenbeitragsstelle untersagen, kann dann jedoch den Kirchenbeitrag nicht mehr steuerlich absetzen. Die Untersagung kann auch wieder rückgängig gemacht werden, um die automatische Steuergutschrift zu ermöglichen.

 

Sowohl Finanzministerium als auch Kirche betonen, dass die Datenübertragung "verschlüsselt und über FinanzOnline als sicheres Medium erfolgt". Dafür werde ein eigenes Kennzeichen verwendet, das "verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben" (vbPK SA). "Eine Zuordnung zu einer bestimmten Person ist daher ausschließlich für das Finanzamt möglich. Damit ist der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet", wird auf der von der Kirche eingerichteten Internetseite www.kirchenbeitrag.at festgehalten.

 

Gleichzeitig wird betont, dass "kein Datenaustausch" zwischen Kirche und Finanzamt stattfindet. So wie bisher erhalte die Kirche vom Finanzamt keine Informationen über die Höhe des Einkommens von Beitragspflichtigen. Rund 3,5 Millionen kirchenbeitragspflichtige Katholiken sind von der neuen Vorgangsweise betroffen.

 

(Informationen unter www.bmf.gv.at sowie www.kirchenbeitrag.at/home/steuern-sparen-mit-dem-kirchenbeitrag)

 

 

Quelle: kathpress

zurück
Weitere Meldungen

Kirche sollte noch mehr Gotteshäuser verschenken

Dechant Rupprecht empfiehlt in "Wiener Zeitung" radikale Schritte hin zu "dienender" Kirche für mehr Glaubwürdigkeit

» weitere Informationen
Stephansdom

Erzdiözese Wien bilanziert ausgeglichen

Rechenschaftsbericht 2015: Erzdiözese Wien bilanziert mit 130 Millionen Euro ausgeglichen - 78,4 Prozent der Erträge stammen aus dem Kirchenbeitrag - Ausgaben für Seelsorge haben oberste Priorität

» weitere Informationen
Prof. Paul Zulehner

Kirche kann nach wie vor viele Menschen gewinnen

Pastoraltheologe argumentiert in "Kleiner Zeitung" mit Attraktivität von Papst Franziskus auch außerhalb der Kirche - Politik und Kirche sollen Abstiegsängsten der Menschen entgegenwirken

» weitere Informationen

Zusatzinformationen:

Kardinal Christoph Schönborn

»Damit die Kirche ihren vielfältigen religiösen, sozialen und kulturellen Aufgaben in der Gesellschaft von heute entsprechen kann, braucht sie finanzielle Solidarität ihrer Mitglieder. Der Kirchenbeitrag ermöglicht die großen Leistungen im Dienst der Menschen von heute.«

mehr: Kardinal Christoph Schönborn

Ihre Kirchenbeitragsstelle

Kirchenbeitragsstellen suchen
Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein:
 

"Kirchenprivilegien"?

Antworten und Argumente auf Behauptungen rund um das Volksbegehren (15.-22. April 2013)

mehr: "Kirchenprivilegien"?

"Dein Beitrag zählt"


Hauptmenü:
  • Home
  • Kirchenfinanzen
  • Warum Kirchenbeitrag?
  • Kirche & Wirtschaft
  • Was leistet die Kirche?
  • Fragen & Antworten
  • Links

Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz
Stephansplatz 4/6/1
A-1010 Wien

Diözesenmenü:
  • Diözese Eisenstadt
  • Diözese Feldkirch
  • Diözese Graz-Seckau
  • Diözese Gurk-Klagenfurt
  • Diözese Innsbruck
  • Diözese Linz
  • Diözese St. Pölten
  • Erzdiözese Salzburg
  • Erzdiözese Wien

nach oben springen