Wird die Kirche vom Staat direkt finanziert? Wie hoch ist das Jahresbudget aller Diözesen? Warum erhält die Kirche "Wiedergutmachungszahlungen" vom Staat. Woher kommen die Einnahmen? Der folgende Fragen- und Antwortenkatalog möchte Auskunft über die häufigsten Fragen rund um das Thema Kirche & Geld geben.
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Wird die Kirche vom Staat direkt finanziert?
Nein, weil in Österreich Staat und Kirche eigenständig sind. Daher müssen sich die Kirchen und auch die anderen Religionsgemeinschaften selbst finanzieren. Die katholische Kirche finanziert sich größtenteils durch den Beitrag ihrer Mitglieder, den Kirchenbeitrag, der im Jahr 2012 insgesamt rund 418 Mio. Euro erbracht hat. Daneben gibt es Einnahmen aus Spenden oder aus eigenem Vermögen (z.B. Immobilien). Wenn kirchliche Einrichtungen Geld vom Staat erhalten, dann als Abgeltung für eine bestimmte Leistung (z.B. Soziales, Bildung, Kultur, Entwicklungszusammenarbeit) oder aufgrund andere rechtlicher Grundlagen ( z.B. Wiedergutmachungszahlungen).
Warum erhält die Kirche jährlich "Wiedergutmachungszahlungen" vom Staat.
Die staatlichen "Wiedergutmachungszahlungen" an die Diözesen (2012 in der Höhe von rund 45 Mio. Euro) sind eine Entschädigung für jenes Vermögen, das der katholischen Kirche in der Nazi-Zeit entzogen und nach dem Krieg vom Staat nicht mehr zurück gegeben wurde. Diese ehemals kirchlichen Vermögenswerte wie beispielsweise Wälder und Immobilien werden jetzt vom staatlichen Eigentümer bewirtschaftet, der somit auch die regelmäßigen Erträge bekommt. Die staatliche Verpflichtung zur Entschädigung ist im Staatsvertrag von 1955 verankert und steht auch anderen Kirchen und der israelitischen Religionsgesellschaft zu.
Subventioniert der Staat die Kirche?
Der Staat subventioniert nicht die Kirche als Religionsgemeinschaft. Auch die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ist keine direkte Unterstützung der Kirche, sondern sie kommt den Kirchenbeitragszahlern zu Gute.
Wo der Kirche staatliche Gelder zufließen, wird im gemeinsamen Interesse von Staat und Kirche z. B. das soziale oder kulturelle Engagement der Kirche unterstützt. Viele kirchliche Leistungen können nur mit Hilfe eines kirchlichen Eigenanteils realisiert werden (z. B. Kindergärten, Privatschulen, Sozialeinrichtungen). Oft mobilisieren kirchliche Dienste Kräfte für die Allgemeinheit, vor allem in Form von ehrenamtlicher Arbeit, aber auch von Spenden. Diese Leistungen entlasten den Staat erheblich und stellen eine beachtliche Leistung der Gläubigen an die Gesamtgesellschaft dar.
Aus diesen Diensten, die die Kirche erbringt, werden keine Einnahmen für die Kirche gewonnen, sondern aus kirchlichen Mitteln (Kirchenbeitrag, Spenden) werden soziale Dienste mitfinanziert. Letztlich profitiert der Staat von der Kirche und von den in der Religiosität begründeten Haltungen seiner Bürger.
Wozu braucht die Kirche ein eigenes Vermögen?
Die Kirche braucht Vermögen, um ihre Aufgaben frei und unabhängig zu erfüllen. Jedes kirchliche Vermögen dient einem Zweck. Nach dem Kirchenrecht (can. 1254 § 2, CIC 1983) gehören dazu gottesdienstliche Zwecke, Gehalts- und Unterhaltsleistungen sowie die Glaubensausübung und Dienste am Nächsten. An diese Zwecke ist die Kirche gebunden, wenn sie über Vermögen verfügt. Aus diesem Grund besteht das kirchliche Vermögen im wesentlichen aus Objekten wie Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeindezentren, Kindergärten, Schulen, Bildungshäusern, Altenheimen, Sozialeinrichtungen oder Friedhöfen.
Wie hoch ist das Gesamtvermögen der Kirche?
Es ist schwer bis unmöglich, das Gesamtvermögen der Kirche zu bewerten, weil es sich auf sehr viele unabhängige Rechtsträger aufteilt und Kunstgegenstände genauso umfasst wie Kirchen, Klöster, Kapellen, Pfarrhöfe, Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen etc. Wie soll man etwa den "Wert" des Stephansdomes schätzen? Was sind Ordensspitäler "wert"? Noch dazu ist jede Diözese, jedes Stift, sogar jede Pfarre eine selbständige Rechts- und Wirtschaftseinheit - auch im Steuerrecht. In vermögensrechtlichem Sinn gibt es "die Kirche" also nicht, sondern einige tausend eigenständige kirchliche Rechtsträger allein in Österreich. Dazu kommt, dass bisher in der Kirche - so wie bei vielen anderen öffentlichen Institutionen auch - eine traditionelle („kameralistische") Buchführung, vorherrschend ist, wo die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres, jedoch nicht die Bewertung des Vermögens, dargestellt sind. Immer mehr kirchliche Rechtsträger steigen inzwischen auf eine zeitgemäße Form der Bilanzierung um, wo auch das Vermögen bewertet wird. Eines aber gilt immer: Das Vermögen muss kirchlichen, wohltätigen und kulturellen Zwecken dienen und es muss verantwortungsvoll und nachhaltig bewirtschaftet werden.
Welche kirchlichen Kontrollinstanzen gibt es bei der Vermögensverwaltung?
Für jedes kirchliche Vermögen sieht das Kirchenrecht verpflichtend vor, dass ein "Vermögensverwaltungsrat" einzurichten ist. Das betrifft einen Pfarre genau so wie eine Diözese. Auch wenn der Pfarrer oder der Bischof die Letztverantwortung hat, so muss der Vermögensverwaltungsrat dennoch in alle wirtschaftlichen Fragen beratend und kontrollierend eingebunden sein. Bei Projekten, die 3 Mio. Euro überschreiten, ist zusätzlich die Genehmigung durch den Vatikan einzuholen. Neben diesen Mindesterfordernissen gibt es in vielen Diözesen zusätzliche Kontrollinstrumente für den Umgang mit dem kirchlichen Vermögen (z.B.: interne Revision).
Was ist ein "Bischöfliches Mensalgut"?
Das "Bischöfliche Mensalgut“ ist ein zweckgewidmetes Vermögen, damit ein Bischof sein Amt ausüben kann. Es ist daher kein Privatvermögen des jeweils amtierenden Bischofs und dieser hat als Beratungs- und Kontrollorgan einen „Vermögensverwaltungsrat“, der vom Kirchenrecht verpflichtend vorgeschrieben ist.
Warum sind bischöfliche Mensalgüter unterschiedlich groß?
Die bischöflichen Mensalgüter der österreichischen Diözesanbischöfe sind historisch gewachsen und daher unterschiedlich groß. Ein sehr alter Bischofssitz wie z.B. Gurk hat ein viel größeres Mensalgut als eine sehr junge Diözese. Zum Vergleich: Laut Diözese Gurk umfasst das dortige Mensalgut – das größte in Österreich – primär land- und forstwirtschaftliche Flächen. Zwei Drittel davon, etwa 8500 Hektar, sind Wald. Dazu kommen das Bischofshaus in Klagenfurt, das Stift St. Georgen am Längsee und das Schloss Straßburg, somit kulturell wertvolle Liegenschaften, die hohen Erhaltungskosten haben. Die jüngste Diözese mit einem Mensalgut ist die 1968 errichtete Diözese Feldkirch. Es besteht lediglich aus dem Bischofshaus in Hirschgraben/Feldkirch und einem für die Erhaltung des Hauses zweckgebundenen Fonds. Das Haus beherbergt die Amtsräume des Bischofs (Büros) und seinen Privatbereich.
Was verdient ein Bischof in Österrerich?
Bischöfe bekommen in Österreich ihr Gehalt von der Kirche. Das finanzielle Auskommen eines Bischofs in Österreich entspricht in etwa dem Gehalt eines AHS-Religionslehrers. Dazu kommt die freie Benützung der Dienstwohnung und des Dienstwagens. Das Gehalt des Bischofs kommt entweder aus dem Diözesanbudget, oder - bei entsprechender Größe - aus dem bischöflichen Mensalgut.
Wie hoch ist das Jahresbudget aller Diözesen? Woher kommen die Einnahmen? Wie sind die Ausgaben verteilt?
Die Einnahmen der katholischen Diözesen in Österreich liegen bei rund 538 Mio. Euro (2012). Davon kommen 418 Mio. Euro aus dem Kirchenbeitrag, 45 Mio. Euro aus den staatlichen Wiedergutmachungszahlungen und 74 Mio. Euro sind sonstige Einnahmen. Rund 61% des Gesamtbudgets werden für die Seelsorge und die Personalkosten ausgegeben, 10% gehen in den Bauaufwand und in die Gebäude und 29% werden für den Sachaufwand, Subventionen etc. verwendet.
Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?
Jede österreichische Diözese muss mit den Kirchenbeitragsgeldern, die sie in ihrem Gebiet einhebt, bestimmte "Grundkosten" der Seelsorge bestreiten. Dazu zählen die Gehaltszahlungen an Priester und Angestellte, die Erhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude, Zuschüsse und Unterstützungen für unterbemittelte Pfarren und diözesane Einrichtungen wie Caritas, Lebensberatungsstellen, Telefonseelsorge, Seminare, Bildungshäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw. und auch ein gewisses Maß an Verwaltung ist notwendig. Jede Diözese legt jährlich in der Öffentlichkeit Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben ab.
Warum kann die Höhe des Kirchenbeitrags nicht selbst bestimmt werden?
Christsein ist keine Privatsache, sondern verlangt Solidarität mit der Kirche und ihren Aufgaben. Es ist daher fair, die "Grundkosten" der Seelsorge gemeinsam zu tragen. Von niemandem darf dabei etwas Unzumutbares verlangt werden, aber es soll sich auch niemand vor dieser Pflicht "drücken". Die Bezahlung der "Grundkosten" der Seelsorge soll sozial-gerecht auf alle verteilt werden und kann nicht dem Gutdünken des einzelnen überlassen werden.
Die Ermittlung eines wirklich angemessenen Kirchenbeitrags gelingt dann am besten, wenn sowohl das Einkommen als auch eventuelle finanzielle Belastungen offengelegt werden. In jedem Fall beträgt der Kirchenbeitrag immer weniger als 1% des Jahres-Bruttoeinkommens.
Kann der Kirchenbeitrag steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, der Staat anerkennt die Leistungen der Kirche für unser Land und die Gesellschaft, deswegen beträgt seit 2012 der Steuerfreibetrag für Kirchenbeitragszahlungen € 400 pro Person.
Ab wann ist man kirchenbeitragspflichtig?
Die Beitragspflicht beginnt mit der Volljährigkeit. Um nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, erhalten Sie Ihre erste Beitragsvorschreibung erst für das Kalenderjahr, in dem Sie 20 Jahre alt werden. Natürlich gilt die Beitragspflicht nur für Angehörige unserer Kirche. Die Kirchenzugehörigkeit beginnt mit der Taufe (auch wenn hier noch die Eltern über Sie bestimmt haben). Beitragspflichtig sind Sie immer in jener Diözese, in der Ihr Hauptwohnsitz liegt. Erst wenn eine Beitragsgrundlage vorhanden ist, kann auch ein Beitrag vorgeschrieben werden.
Sie studieren noch?
Als Student/in ohne Einkommen brauchen Sie keinen Kirchenbeitrag zu leisten. Bitte informieren Sie die Kirchenbeitragsstelle einmal jährlich über Ihre aktuelle Einkommenssituation.
Sie sind Hausfrau/Hausmann ohne eigenes Einkommen?
Ihr/e Gatte/Gattin ist auch katholisch und bezahlt seinen Kirchenbeitrag entsprechend seinem Einkommen: In diesem Fall gilt der Beitrag des Gatten als Familienbeitrag. Zusätzlich besteht Anspruch auf kirchliche Alleinverdienerfreibeträge.
Ihr Gatte ist ohne religiöses Bekenntnis, wird also nicht zu einer Kirchenbeitragsleistung herangezogen: In diesem Fall wird Ihre "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" nach der Höhe Ihres Anspruches auf Unterhalt bemessen. Weil die Situation oft schwierig ist, nehmen wir die in der Rechtssprechung vorkommende Untergrenze an. Das ist 1/3 des Einkommens Ihres Gatten. Von dieser Grundlage berechnen wir dann Ihren Kirchenbeitrag.
Ihr Gatte zahlt Beiträge an eine andere anerkannte Religionsgemeinschaft: Ihr Beitrag wird wie im vorigen Absatz berechnet. Ihr Gatte kann Ihre Beitragsleistung aber bei seiner Beitragsvorschreibung abrechnen lassen. Dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen den in österreich anerkannten Religionsgemeinschaften.
Ihr Ehepartner ist nicht katholisch?
Sie beziehen beide ein eigenes Einkommen: Jeder Ehepartner wird entsprechend seinem Einkommen von seiner Religionsgemeinschaft veranlagt. Ist jedoch das Einkommen des katholischen Ehepartners so gering, dass der darauf entfallende Kirchenbeitrag kleiner ist als der Kirchenbeitrag nach dem Unterhaltsanspruch, so wird der Kirchenbeitrag nach dem Unterhaltsanspruch berechnet.
Sie sind Alleinverdiener und Ihr Ehepartner gehört einer anderen Religionsgemeinschaft an: Ihr Kirchenbeitrag wird um den Beitrag Ihres Ehepartners an seine Religionsgemeinschaft gekürzt. Maximal bis zur Hälfte! Dazu ist es notwendig, dass Sie Ihre Beitragsgrundlagen nachweisen und den Einzahlungsabschnitt bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle vorlegen. Diese Regelung soll vermeiden, dass Familien mit verschiedenen Religionsbekenntnissen benachteiligt werden.
Ihr Ehepartner ist Alleinverdiener und gehört einer anderen Religionsgemeinschaft an: Ihr Kirchenbeitrag wird nach dem Unterhaltsanspruch berechnet. Ihr Ehepartner kann ihn bei seiner Religionsgemeinschaft berücksichtigen lassen.
Woher haben die Kirchenbeitragsstellen die Daten?
Seit in Österreich mit dem "Kirchenbeitragsgesetz" 1939 die direkte Finanzierung der Aufwendungen der Kirchen ersatzlos eingestellt wurde, war die staatliche Unterstützung der Religionsgemeinschaften auf die Übermittlung bestimmter Personaldaten eingeschränkt. Anhand des seit Januar 1995 geltenden Meldegesetzes erhalten die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften von den Gemeinden die Meldedaten all jener Personen, die sich bei der Anmeldung zu dieser Religionsgemeinschaft bekannt haben.
Aber um gleich ein Missverständnis auszuräumen: Vom Finanzamt oder Dienstgeber gibt es keine Mitteilung bezüglich Ihrer Einkommenssituation. Diese für die Beitragsberechnung notwendigen Angaben müssen Sie selbst machen.
Aus den Meldedaten sind weder Familienstand noch Beruf ersichtlich. Bei der korrekten Beitragsfestsetzung sind die Beitragsstellen daher auf die Mithilfe der Katholikinnen und Katholiken angewiesen. So gut wie möglich versuchen sie, Veränderungen aus öffentlich zugänglichen Mitteilungen zu bekommen: Angaben der Pfarren über Taufen, Trauungen, Sterbefälle usw.; Zeitungsmeldungen oder sonstige Veröffentlichungen.
Diese Daten verlieren aber ihre Aktualität.
Daher ist jede/r Katholik/in aufgerufen, alle relevanten persönlichen Veränderungen der zuständigen Kirchenbeitragsstelle bekannt zu geben: Wohnsitzwechsel, Todesfall, Geburt von Kindern, Heirat, Scheidung usw.
Ich kann doch auch ohne Kirchenbeitrag glauben!?
Das ist prinzipiell richtig. Aber Glaube lebt nicht dadurch, dass er allein im stillen Kämmerlein stattfindet. Glaube braucht Vermittlung, Glaube braucht Austausch, Glaube braucht Gemeinschaft. Keine Religion besteht nur aus Individuen, die unabhängig voneinander glauben. Um den Glauben weiterzugeben braucht es Pfarren, Religionslehrer/innen, Priester und vieles mehr. Und alles das kostet Geld.
Warum ist der Kirchenbeitrag nicht freiwillig?
Wäre der Kirchenbeitrag freiwillig, gäbe es weniger Einnahmen und die Aufgaben, welche die Kirche derzeit für die Menschen erfüllt, könnten nicht mehr in diesem Ausmaß durchgeführt werden:
Weniger Personal für die Pastoral ( Pastoralassistenten, Laienmitarbeiter usw.) bedeutet weniger Seelsorge, weniger kirchliche Feiern etc. Ereignisse wie Erstkommunion, Firmung oder Hochzeiten sind nicht nur für die betroffenen Familien ein Freudentag, sondern sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Die katholische Kirche ist einer der größten Arbeitgeber im Land und damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Weniger Angestellte im kirchlichen Umfeld würden daher einen massiven Abbau an Arbeitsplätzen bedeuten.
Weniger Budget für die Erhaltung der Kirchen und Baudenkmäler würde regionale Arbeitsplätze vor allem im Handwerk und in heimischen Klein- und Mittelbetrieben gefährden.
Für touristisch wertvolle Gebäude müsste stattdessen der Staat aufkommen, was letztendlich eine Steuererhöhung für alle bedeuten würde.Weniger kirchliche Kindergärten würden ein Minus an Kinderbetreuungsplätzen bedeuten und damit weniger Chancen für Mütter und Väter am Arbeitsmarkt.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für den Kirchenbeitrag?
Das kirchliche Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici, CIC) aus dem Jahr 1983 besagt in den Canones 222 und 1259-1263, dass die Kirche auch unabhängig vom Staat das Recht hat, von ihren Gläubigen Abgaben für die ihr eigenen Zwecke einzufordern. So heißt es in Canon 222 wörtlich: "Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind."
Staatskirchenrechtliche Grundlagen
Im Konkordat, einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich, BGBl. II, Nr. 2/1934, heißt es, dass die Kirche die Verwaltungsangelegenheiten selbständig regelt, wobei ihr das Recht auf die Einhebung von Umlagen grundsätzlich zukommt.
In Ergänzung zum Konkordat enthält der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960, BGBl. 195/1960, in Artikel II Abs. (4) folgende Bestimmung: "Die Kirchenbeiträge werden weiter eingehoben; über ihre Erträgnisse kann die katholische Kirche frei verfügen. Damit wurde der bis dahin geltende § 4 Kirchenbeitragsgesetz (Vorlage des Haushaltsplanes an die staatlichen Aufsichtsbehörden) außer Kraft gesetzt.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Verfassungsrechtlich ist die Einhebung der Kirchenbeiträge bereits durch das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, RGBL. Nr. 142, geregelt: "Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig ..."
Gesetzliche Grundlagen
Die Einhebung von Kirchenbeiträgen ist für den staatlichen Bereich durch das Gesetz vom 28. April 1939, verlautbart im "Gesetzblatt für das Land Österreich" Nr. 543/1939, geregelt. Dieses Gesetz wurde durch das Rechtsüberleitungsgesetz vom 1. Mai 1945, Staatsgesetzblatt Nr. 6 in die österreichische Rechtsordnung übernommen.
Die detaillierten Regelungen sind in der Kirchenbeitragsordnung enthalten. Ihr Hauptteil ist in allen österreichischen Diözesen gleichlautend, die Anhänge, welche die Tarife enthalten, weichen in einzelnen Bestimmungen voneinander ab. Die Kirchenbeitragsordnung wurde vom Bundesministerium für Unterricht zur Kenntnis genommen und ist daher auch im staatlichen Bereich rechtswirksam.
Wieviel bekommt der Vatikan vom Kirchenbeitrag?
Einmal im Jahr sind die Gläubigen aufgerufen, im Rahmen der Sonntags-Kollekte den "Peterspfennig" zu spenden. Das bringt von Jahr zu Jahr sehr unterschiedliche Ergebnisse. Deshalb hat sich die österreichische Bischofskonferenz entschlossen, den Spendenertrag auf österreichweit 872.000 Euro pro Jahr aufzustocken, denn: So wie unsere Diözesen, muß auch der Vatikan jährlich mit einem gesicherten finanziellen Fundament rechnen können. Das ist alles. Die Papstreisen fallen im Budget des Vatikans nicht ins Gewicht. Der Papst besucht nur Länder, die ihn einladen. Den finanziellen Aufwand tragen die Gastgeber.
Warum wird trotz Kirchenbeitrag auch noch um Spenden angesucht?
Mit dem Kirchenbeitrag lassen sich die wichtigen "Grundkosten" verlässlich begleichen. Aber viele Aufgaben einer Pfarre - von der Jungschar über die Denkmalpflege bis zur Pfarrcaritas und "Dritte-Welt"-Aktion - können nur deshalb erfüllt werden, weil Menschen zusätzlich zu ihrem Kirchenbeitrag freiwillig spenden und ihre Arbeitskraft unentgeltlich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Dieses Zusammenspiel von Pflichtbeitrag und freiwilligen Leistungen macht das Wirken der katholischen Kirche in Österreich wirtschaftlich möglich.
Eine sehr verbreitete Meinung: Die Kirche und die Klöster sind sehr reich! Die Kirche ist vor allem "steinreich". Viele schöne und wertvolle Kirchen prägen die Landschaft unseres Landes und sind sichtbare Zeichen unserer Kultur und unseres Glaubens. Die Bewahrung dieses Erbes für die Allgemeinheit und für künftige Generationen verursacht jedoch erhebliche Kosten.
Mit den Erträgen aus Kapital, Pacht, Vermietung, Holzverkauf und anderen Einkünften können die einzelnen Diözesen im Durchschnitt nicht ganz 12% der jährlich anfallenden Grundkosten decken und weitere 8% mit der staatlichen Wiedergutmachung. Es handelt sich hierbei um Schadenersatz-Zahlungen für das in der NS-Zeit eingezogene Kirchengut. Der gewaltige Rest von knapp 80% muss durch den Kirchenbeitrag gedeckt werden. Der Kirchenbeitrag ist somit die finanzielle Basis, damit das Netz der Seelsorge nicht reißt.
Was ist mit dem Reichtum der Klöster?
Manche Ordensgemeinschaften haben große Besitzungen und Wirtschaftsbetriebe. Viele von ihnen sind "steinreich" und haben aufgrund denkmalgeschützter Gebäude eine hohe Baulast zu tragen. Allerdings können sie keine Kirchenbeiträge einheben. Sie sind von den Diözesen wirtschaftlich unabhängig und auf die eigenen Einkünfte angewiesen. Dabei leisten sie oft Großartiges für die Allgemeinheit: Sie erhalten Spitäler, Schulen, Altersheime. Bildungshäuser, pflegen unheilbar Kranke, bewahren kostbare Kulturgüter ... - und reden wenig davon.