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Ein Standpunkt von Gregor Maria Hoff
Mazur / catholicnews.org.uk

Der römische Papst -

Patriarch des Abendlandes?

Eine theologische Einordnung des Verzichts des Titels durch Benedikt XVI. und seiner Wiederaufnahme durch Papst Franziskus.

25.04.2024

Ein STAND.PUNKT von Prof. Dr. Gregor Maria Hoff

 

Eher versteckt hat Papst Franziskus einen Titel aufgenommen, den sein Vorgänger noch eigens abgelegt hatte. Das Päpstliche Jahrbuch weist den Bischof von Rom wieder als Patriarch des Abendlandes aus. Was im Register der päpstlichen Ehrentitel nebensächlich erscheint, hat grundsätzlichen Nennwert: Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass sich damit die synodale Transformationsenergie von Franziskus bestätigt. Die römisch-katholische Kirche soll wirklich synodal werden. Dazu passt der Rückgriff auf den Patriarchen-Titel. Er bezieht sich auf die altkirchliche Ordnung von fünf Patriarchaten, in denen zwar Rom der Ehrenrang zukam, ohne damit das Gefüge der lateinischen Kirche und der Kirchen von Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien und Jerusalem mit ihren Eigenrechten auszuhebeln.

 

Den römischen Einheitskatholizismus des 2. Kirchenjahrtausends kannte die alte Kirche nicht – und auch nicht jene Durchgriffsrechte, die das 1. Vatikanische Konzil mit dem Lehr- und Jurisdiktionsprimat des Papstes festlegte. So darf man die Wiederaufnahme eines altkirchlichen Titels als synodales Signal in die römisch-katholische Kirche wie in die Ökumene hinein betrachten – wozu passt, dass Franziskus dem Vernehmen nach Bartholomaios, den Patriarchen von Konstantinopel, von seinem Schritt vorab verständigt hat.

 

Ein Unbehagen bleibt

 

Trotzdem bleibt ein gewisses Unbehagen, das aus orthodoxer Sicht Ioan Moga in mehrfacher Hinsicht artikuliert: zum einen, weil die alte Patriarchatsordnung für die katholische Ekklesiologie keine konstitutive Bedeutung besitzt und weil zum anderen auch in der Orthodoxie die Pentarchie die kirchlichen Realbedingungen nicht mehr abbildet. Nicht zuletzt weist Moga auf einen echten Mangel hin: Weder hat Benedikt XVI. noch hat nun Franziskus seine Entscheidung begründet. Während sich bei Franziskus der Blick auf sein Synodalprojekt anbietet, stellt sich die Situation bei Benedikt XVI. komplizierter dar. Keine Frage: Benedikt war der ökumenische Dialog gerade mit der Orthodoxie ein Herzensanliegen. Insofern muss man bei ihm im Sinne einer Hermeneutik des Vertrauens annehmen, dass dieser Schritt nicht den definitiven Ausbruch aus einer Kirchenordnung darstellen sollte, der in historischer Vergewisserungsperspektive für die orthodoxen Kirchen wichtig bleibt.

 

Was hat Benedikt XVI. umgetrieben?

 

Was aber hat Benedikt dann umgetrieben? Ein Blick in die ekklesiologischen Arbeiten Joseph Ratzingers bietet sich an. Während des 2. Vatikanischen Konzils hat Ratzinger am 19. Juli 1964 einen Vortrag zum Thema "Primat und Episkopat" gehalten, auf den im gegebenen Zusammenhang auch Martin Rehak noch einmal hingewiesen hat. Er ist in seine 1969 publizierte Ekklesiologie mit dem Titel "Das neue Volk Gottes" eingegangen und wurde als eigenständiger Aufsatz in die Gesammelten Schriften Joseph Ratzingers / Benedikt XVI. aufgenommen. Dort findet er sich im achten Band – unverändert abgedruckt – im Hauptteil zur "Communio-Struktur" der Kirche. Entstehungszeitraum und spätere Einordnung in den 2010 veröffentlichten Band geben dem programmatischen Text einen Rahmen, an dem Benedikt XVI. festhielt. Die communiale und im Hintergrund auch synodale Blickrichtung seiner Ausführungen zum päpstlichen Primat sind mitzulesen, wenn man die folgenden Feststellungen des jungen Theologieprofessors und späteren Papstes in Erinnerung ruft:

 

Das einheitliche Kirchenrecht, die einheitliche Liturgie, die einheitliche Besetzung der Bischofsstühle von der römischen Zentrale aus - das sind alles Dinge, die nicht notwendig mit dem Primat als solchem gegeben sind, sondern sich erst aus dieser Vereinigung zweier Ämter ergeben. Demgemäß sollte man es als Aufgabe der Zukunft betrachten, das eigentliche Amt des Petrusnachfolgers und das patriarchale Amt wieder deutlicher zu unterscheiden und, wo nötig, neue Patriarchate zu schaffen und aus der lateinischen Kirche auszugliedern. (Bd. 8/1, 654)

 

Laut Ratzinger erscheinen unter veränderten weltkirchlichen Bedingungen neue Patriarchate sinnvoll – etwa in Afrika oder in Asien. Sogar über "eine Sondergestalt der reformatorischen Christenheit in der Einheit der einen Kirche" (Bd. 8/1, 655) ließe sich nachdenken. Damit bringt Ratzinger Bewegung in die Patriarchatsordnung. Die Konstruktion des Patriarchats verweist nach Ratzinger vor allem auf die organisatorische und rechtspraktische Dimension kirchlichen Lebens. Patriarchate sollen vor allem "weitgehend administrative Aufgaben in ihren Regionen erfüllen." (Bd. 8/1, 642)

 

Die zugrundeliegende Rechtsordnung unterscheide sich aber zunehmend zwischen Rom und den Kirchen des Ostens. Für den Osten habe kanonisches Recht nur konziliares Recht sein können, der Westen habe ein übergeordnetes päpstliches Recht ausgebildet. So sei eine machtbesetzte Differenz zwischen der apostolischen Dignität der Patriarchate und ihrer rechtlichen Befugnis entstanden.

 

Die Tragik des Ganzen besteht darin, dass es Rom nicht gelungen ist, den apostolischen Auftrag von der wesentlich administrativen Patriarchatsidee zu lösen, so dass es dem Osten gegenüber einen Anspruch stellte, der in dieser Form von ihm weder angenommen werden musste noch konnte. (Bd. 8/1, 643)

 

Der Primat des Papstes soll demgegenüber nach Ratzinger die Wahrheit und die kirchliche Einheit des Glaubens zur Geltung bringen. Damit unterscheidet Ratzinger zugleich zwei Bestimmungsformen des Petrusdienstes, die sich ökumenisch für eine mögliche Akzeptanz des Papstamtes in den Kirchen der Orthodoxie öffnet:

 

Die Einheit mit dem Papst anzunehmen würde dann nicht mehr bedeuten, sich einer einheitlichen Verwaltung anzugliedern, sondern lediglich heißen, sich der Einheit des Glaubens und der communio einfügen, dabei dem Papst die Vollmacht verbindlicher Auslegung der in Christus ergangenen Offenbarung zuerkennen und folglich sich dieser Auslegung unterstellen, wo sie in definitiver Form geschieht. (655)

 

Innerkatholisch ergeben sich auf dieser Linie Spielräume für eine anders gewichtete Auffassung des gelebten Jurisdiktionsprimats, die auch für die Ökumene Optionen erschließen könnte: weniger gelebte Zentralmacht Roms – nach innen wie außen hin. Folgt man Ratzinger, lässt sich der Primat des Papstes auf diese Weise deutlich stärker in die communial-synodale Ordnung der Alten Kirche einbinden.

 

Die ökumenische und synodale Dimension

 

Diese Überlegungen im Hintergrund, nimmt der Verzicht Benedikt XVI. auf den Titel eines Patriarchen des Abendlandes eine ökumenische Kontur an. Es handelt sich um einen symbolischen Akt, der ekklesiologisch für eine veränderte Auffassung des Petrusdienstes Akzente setzt. Damit bewegt sich Benedikt XVI. in die Richtung, die Franziskus mit der synodalen Transformation der römisch-katholischen Kirche verfolgt. Seine Entscheidung, den Titel des Patriarchen des Abendlandes wieder aufzunehmen, erscheint wie eine Kurskorrektur gegenüber seinem Vorgänger, womit die Beteuerung des Einverständnisses zwischen den beiden Päpsten durch Franziskus zunehmend der eigenen Traditionsgewähr dient.

 

Theologisch stellt sich dieser Schritt komplexer dar: mit der ökumenischen Relevanz beider Entscheidungen, die gegensätzlich erscheinen, vor allem wenn sie von den Päpsten selbst nicht erläutert werden, aber jeweils eine ökumenische Absicht verfolgen. Dass beide Optionen katholisch sind, forciert nicht nur innerkirchlichen Pluralismus, sondern belegt echte Traditionsdynamik. Das erhöht die Spannung mit Blick auf die römische Synode 2024: ob und wie sich die römisch-katholische Kirche synodal verwandelt.

 

Gregor Maria Hoff

 

Dr. Gregor Maria Hoff ist Professor für Fundamentaltheologie und Ökumenische Theologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg.

 

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